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Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) ist in Kraft getreten.

Fachbeiträge

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) am 27. Mai in Kraft getreten. Ziel des GNDEW, als neues Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), ist es, den Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) durch verfahrensbedingte Entbürokratisierung zu beschleunigen und Rechtssicherheit zu stärken. Ingo Stracke, Business Development Manager, hat den Gesetzgebungsprozess kontinuierlich verfolgt und in diesem Beitrag die aus QUNDIS Sicht wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Ein Rückblick: Im Oktober 2022 hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck einen Neustart für den Rollout vom Smart Meter Gateway (SMGW) in Aussicht gestellt. Nur wenige Tage später hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen ersten Referentenentwurf zum GNDEW vorgelegt. Im April 2023 wurde das GNDEW im Bundestag beschlossen und im weiteren Gesetzgebungsprozess am 12. Mai 2023 abschließend auch vom Bundesrat gebilligt. Mit der Veröffentlichung des GNDEW im Bundesgesetzblatt ist dieses am 27. Mai 2023 endgültig in Kraft getreten.

Smart Meter Gateway bleibt die zentrale Kommunikationsplattform

Mit dem GNDEW wird das Smart Meter Gateway als Kernkomponente bei der Digitalisierung der Energiewende bestätigt. Das SMGW bleibt auch mit dem neuen Gesetz konsistent die sichere Kommunikationsplattform, im Interesse von Datenschutz sowie der Daten- und Cybersicherheit. Der Gesetzgeber stärkt damit die Rechtssicherheit und festigt den zentralen Stellenwert des SMGW als Herzstück bei der Transformation zum intelligenten Stromnetz.

Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) startet sofort – Ausstattungsquote bis zu 95 % in 2030

Der formulierte Rollout-Fahrplan mit dem Rollout-Ziel 2030 hat weiterhin Bestand und wird mit Inkrafttreten des Gesetzes zeitnah starten. Die iMSys-Ausstattungspflicht für grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) erfolgt dabei abgestuft. Für Messstellen an Zählpunkten mit einem Jahresstromverbrauch von durchschnittlich über 6.000kWh (bis einschließlich 10.000kWh) – z.B. der Jahresverbrauch von einem Allgemeinstromzähler in einer Liegenschaft mit Wärmepumpe oder Fahrstuhl – beginnt der iMSys-Rollout spätestens 2025. Bis Ende 2025 sollen zunächst 25% aller auszustattenden Messstellen nach der Verbrauchskategorie zu iMSys ausgestattet werden; schon Ende 2028 sind 50% der betroffenen Messstellen auszustatten. Bis zum 31. Dezember 2030 müssen mindestens 95% aller auszustattenden Messstellen mit dem o.g. Jahresverbrauch ausgestattet werden, so dass von einem großflächigem iMSys-Rollout gesprochen werden kann.
 

Bündelung von Zählpunkten und vereinfachte Prozesse

Mit dem GNDEW wird zukünftig auch ermöglicht, dass mehrere Zählpunkte an ein SMGW angebunden werden – die sogenannte 1:n Fähigkeit. Darüber hinaus kann – unter Einhaltung angrenzender Bestimmungen aus dem GNDEW – diese Bündelung an ein SMGW auch in räumlicher Nähe einer Liegenschaft, z.B. in Netzknoten der Netzbetreiber, realisiert werden.

Eine Vereinfachung der Prozesse sollte es auch rund um die Sichere Lieferkette (SilKe) geben. Bereits in den Entwürfen zum GNDEW wurde unter anderem der Postversand der SMGW als Maßnahme formuliert. So sollte zum Beispiel der Versand der Geräte, statt bisher mit hochsicheren Transportboxen, zukünftig auch per Post oder Paketdienst möglich sein. Mit Inkrafttreten des GNDEW sind nun kurzfristig bis 31. Dezember 2023 massentaugliche Prozesse für Hersteller und Messstellenbetreiber umzusetzen, die konkret auch den Transport per Kurier-, Express- oder Paketversand ermöglichen müssen.

Preisobergrenzen jetzt mit Kostensplitting

Das GNDEW sieht wie in den Entwürfen angekündigt zukünftig ein Kostensplitting der Preisobergrenzen (POG) vor, um den Anschlussnutzer bei den iMSys-Kosten zu entlasten. In der zuvor schon herangezogenen Beispiel-Jahresverbrauchskategorie von 6.000 kWh bis 10.000 kWh, in der der Anschlussnutzer bisher 100 Euro brutto jährlich für ein iMSys zu tragen hatte, sind zukünftig lediglich noch 20 Euro brutto pro Jahr zu entrichten. Die Differenz in Höhe von hier 80 Euro brutto jährlich sind zukünftig vom Anschlussnetzbetreiber zu übernehmen, da dieser durch das iMSys einen wesentlichen Nutzen für das intelligente Netz erhält. Für private Haushalte und Kleingewerbe werden die Kosten für ein iMSys somit deutlich reduziert und gleichzeitig die Akzeptanz erhöht.

SMGW-Anbindung gemäß Heizkostenverordnung zu definierten Konditionen

Eine wichtige Weichenstellung ergibt sich aus dem GNDEW nun auch in Bezug auf die Anbindung von Submetering-Systemen an das SMGW. Konkret wird mit der Beschreibung von zwei, für die Messdienstbranche Transparenz schaffenden Zusatzleistungen, das BSI-konforme Submetering als nachhaltige Zukunftslösung und möglicher Stand der Technik noch wahrscheinlicher.

Diese Zusatzleistungen sind:

  • „die Übermittlung von abrechnungsrelevanten Messdaten aus dem Submetering- System der Liegenschaft nach der Heizkostenverordnung über das Smart-Meter- Gateway“ 1
  • „die Bereitstellung und den technischen Betrieb des Smart-Meter-Gateways, seiner Schnittstellen und Kanäle für Auftragsdienstleistungen des Anschlussnutzers oder des Anschlussnehmers und Mehrwertdienste[…]“ 2

Der Gesetzgeber regelt, beziehungsweise ermöglicht mit diesen Zusatzleistungen die Umsetzung energiewirtschaftlicher Anwendungsfälle aus dem Stufenmodell zur Weiterentwicklung der Standards für die Digitalisierung der Energiewende. Diese wurde vom BMWK in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlicht.

Für mehr Transparenz bei den Kosten sorgen zudem jährliche Brutto-Höchstbeträge, die ein gMSB für Zusatzleistungen in Rechnung stellen kann. So sind für die zuvor beschriebenen Zusatzleistungen, die im Kontext der SMGW-Anbindung voraussichtlich zu berücksichtigen sein werden, jeweils maximal 10 Euro pro Jahr zu entrichten. Das GNDEW schafft mit den inhaltlich sowie preislich definierten Zusatzleistungen jetzt mehr Klarheit für Messdienstleister, um gemeinsam erfolgreiche Kooperationen mit gMSB eingehen zu können.

Bündelangebot wird teilweise ergänzt um Abrechnungsdienstleistung

Im GNDEW wird eine weitere Neuerung für die Branche umgesetzt – konkret im §6 MsbG, der Paragraf für das sogenannte Bündelangebot oder das Liegenschaftsmodell. Sollte beim Zustandekommen eines wettbewerblichen Bündelangebots i.S.d. §6 (1) MsbG die Heizwärme Teil der Spartenbündelung sein, so ist in Zukunft beim Kostenvergleich auch die Abrechnungsdienstleistung einzubeziehen. Es kommt durch das Gesetz somit zu einer stärkeren bzw. logischen Verknüpfung zwischen der Sparte Heizwärme und der naheliegenden Abrechnungsdienstleistung.

Messdienstleister können Teil der Digitalisierung der Energiewende sein

Das GNDEW zeigt deutlich die zukünftige Entwicklung der Energiebranche auf. Aus der Sicht von QUNDIS kann dies als Chance für die Messdienstbranche gesehen werden. Mit dem SMGW als zentrale Kommunikationsplattform für das Submetering.

Gemeinsam mit unseren Kunden sind wir Teil und wichtige Akteure in diesem Transformationsprozess. Die technische Anbindung der QUNDIS Systemlösungen an das SMGW und der Wissenstransfer über regulatorische Rahmenbedingungen steht aus diesem Grund bereits seit einiger Zeit im Fokus.

Zusammen mit unseren Messdienstleistern realisieren wir bereits Pilotprojekte für das BSI-konforme Submetering. Durch dieses gemeinsame Engagement unterstützen wir den SMGW-Rollout und die Digitalisierung der Energiewende bereits heute maßgeblich.

Nutzen Sie gerne unseren GNDEW-Workshop und lassen Sie uns gemeinsam erarbeiten und analysieren, wie das BSI-konforme Submetering auch in Ihrem Unternehmen erfolgreich umgesetzt werden kann.

[1] Bundesrat (2023): Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages – Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende, Drucksache 161/23, S. 14 |[2] Bundesrat (2023): Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages – Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende, Drucksache 161/23, S. 15

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